Vorab ist uns wichtig, zu erwähnen, dass diese AGBs sehr ausführlich sind und sich teilweise „scharf“ lesen! 

Keine Angst, wir sind WIRKLICH keine Unmenschen, aber finden, dass es einfach klare Regeln geben muss,

auf die man sich im Zweifel verlassen kann.

Allein, weil das Tätowieren in unserem Fall kein Hobby ist, sondern unsere Existenzgrundlage. 

 

Es gibt also dieses „Kleingedruckte“, aber zusammengefasst steht hier eigentlich auch nur drin,

dass ihr bitte einfach fair genug sein sollt, Termine rechtzeitig -14 Tage im Voraus- abzusagen,

falls ihr nicht zum vereinbarten Termin kommen wollt oder könnt.

Auch Änderungen am Motiv sollten rechtzeitig mitgeteilt werden, damit es nicht stressig wird…

 

Verhaltet euch einfach so, wie ihr euch wünschen würdet, dass wir uns auch in eurem Tattoo-Business verhalten würden

und dann geht das alles easy-peasy glatt hier mit uns… ;) 

 

Wir gehen aber fest davon aus, dass wir ausschließlich tolle, respektvolle Kund*innen haben

und einen guten, ehrlichen Umgang auf Augenhöhe miteinander pflegen.

Sprecht einfach offen und ehrlich alles rechtzeitig an und wir finden zu 100% eine Lösung! 

 

Wir freuen uns auf euch! Euer Gute Stube-Team! :) 


AGB „Gute Stube Tätowierhandwerk“ 

Stand 01.01.2026 Version 1.0

 

Kasseler Straße 15 

34560 Fritzlar

www.gute-stube-tattoo.de  

[email protected][email protected] 

 

Hinweis zur Verwendung geschlechtsspezifischer Begriffe: 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die männliche Form verwendet (z.B. „Kunde“). Sämtliche Personenbezeichnungen gelten jedoch gleichermaßen für alle Geschlechter (männlich, weiblich, divers). Die Verwendung der männlichen Form dient ausschließlich der Vereinfachung und beinhaltet keine Wertung. 

 

 

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge (Terminvereinbarungen, Tätowierdienstleistungen und sonstigen Angeboten) zwischen dem Tattoostudio „Gute Stube“ (Kasseler Straße 15 

in 34560 Fritzlar) und seinen Kunden, die Tattoo- oder verwandte Dienstleistungen betreffen. 

Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, 

das Studio stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu. 

 

§2 Vertragsschluss 

  1. Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Tattoo-Termin verbindlich vereinbart wird, mündlich, schriftlich oder elektronisch (z.B. per E-Mail oder Social Media).
  2. Mit der Terminbestätigung durch Tätigung der Anzahlung (im Laden oder per Überweisung) erkennt der Kunde die AGBs an. 
  3. Eine Terminvereinbarung gilt erst dann als verbindlich bestätigt, wenn die Anzahlung geleistet wurde. Vorherige Nachrichten oder unverbindliche Anfragen über digitale Kanäle gelten nicht als feste Buchung. 

 

§3 Mindestalter

  1. Tätowierungen werden ausschließlich an Personen ab 18 Jahren durchgeführt. 
  2. Das Studio behält sich das Recht vor, vor der Behandlung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis zu verlangen. 
  3. Wird erst beim Termin bekannt, dass der Kunde noch nicht volljährig ist, ist das Studio berechtigt, die Behandlung nicht durchzuführen. 
  4. In diesem Fall gilt der Termin als kurzfristig vom Kunden verursacht/ nicht durchführbar. Das Studio ist in diesem Fall berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe von bis zu 50% des vereinbarten Tattoo-Preises zu verlangen. Dieser Betrag ist unmittelbar nach Feststellung dieses Zustandes vor Ort im Studio zu bezahlen (bar oder mit Debit-/Kreditkarte). Eine bereits geleistete Anzahlung wird auf das Ausfallhonorar angerechnet. 
  5. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Studio kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 

 

§4 Gesundheitliche Voraussetzungen & Aufklärungspflicht 

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die tätowierende Person vor dem Termin über alle relevanten gesundheitlichen Umstände zu informieren, insbesondere über: Allergien, Hauterkrankungen, Infektionskrankheiten, Schwangerschaft, Stillzeit sowie die Einnahme von blutverdünnenden Medikamenten
  2. Unterbleibt diese Information, übernimmt das Studio keine Haftung für daraus resultierende Schäden. 

 

§5 Verletzung der Mitwirkungspflicht - Gesundheitsangaben 

  1. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche behandlungsrelevanten gesundheitlichen Informationen spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen. 
  2. Werden erst beim Termin gesundheitliche Umstände bekannt (z.B. Erkrankungen der Haut, Schwangerschaft, Stillzeit, Medikamenteinnahme), die eine Durchführung der Tätowierung aus fachlicher, hygienischer oder gesundheitlicher Sicht unmöglich oder unvertretbar machen, ist das Studio berechtigt, die Behandlung abzusagen oder abzubrechen! 
  3. In diesem Fall gilt der Termin als kurzfristig vom Kunden verursacht nicht durchführbar. Das Studio ist in diesem Fall berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe von bis zu 50% des vereinbarten Tattoo-Preises zu verlangen. Dieser Betrag ist unmittelbar nach Feststellung dieses Zustandes vor Ort im Studio zu bezahlen (bar oder mit Debit-/Kreditkarte). Eine bereits geleistete Anzahlung wird auf das Ausfallhonorar angerechnet. 
  4. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Studio kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 

 

§6 Termine & Terminabsagen & Terminverlegungen  

  1. Vereinbarte Termine sind verbindlich. 
  2. Eine Terminabsage oder -verschiebung muss spätestens 14 Tage vor dem Termin erfolgen. 
  3. Bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen behält sich das Studio vor, die als Sicherheit geleistete Anzahlung einzubehalten. 
  4. Terminverlegungen sind bis zu 14 Tage vor dem Termin per E-Mail möglich. In diesem Fall hat der Kunde Anspruch auf die Vereinbarung eines Ersatztermins - jedoch ohne Recht auf eine bevorzugte Behandlung bei der neuen Terminvereinbarung. 

 

§7 Anzahlungen

  1. Das Studio ist berechtigt, bei Terminvereinbarung eine Anzahlung zu verlangen. 
  2. Der Kunde leistet mit dem Vertragsschluss über eine Tätowierung eine Anzahlung. Die Anzahlung dient sowohl zur Fixierung des vereinbarten Tattootermins als auch zur Abgeltung des Aufwandes der jeweiligen Terminvorbereitung. 
  3. Diese Anzahlung ist an den Kunden zurückzuzahlen, wenn entweder 
  • eine Terminabsage durch den Kunden mindestens 14 Tage vor dem Tattootermin stattfindet oder 
  • eine verspätete Absage eines Termins aufgrund von Umständen erfolgt, auf die der Kunde nachweislich keinen Einfluss hatte. (z.B. nachweislich (!) durch Unfälle, Krankheit, o.Ä.)
  1. Anzahlungen werden mit dem Endpreis verrechnet. 
  2. Eine Rückerstattung der Anzahlung ist ausgeschlossen, sofern der Kunde den Termin nicht fristgerecht absagt und/oder nicht zum Termin erscheint. In diesem Fall verfällt auch der Anspruch auf einen neuen Termin. 
  3. Die Erstattung der Anzahlung erfolgt ausschließlich in der Form, in der sie getätigt wurde. 

 

§8 Zutrittsregelungen & Verhaltensregeln im Studio 

  1. Das Studio darf nicht unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder starken Medikamenten betreten werden. 
  2. Begleitpersonen sind nur nach vorheriger Absprache gestattet und dürfen den Arbeitsablauf nicht stören. 
  3. Aus Gründen der Arbeitssicherheit, Unfallvermeidung sowie der erforderlichen Konzentration während des Tätowierprozesses ist der Aufenthalt von Kindern im Studio grundsätzlich nicht gestattet. 
  4. Dies gilt unabhängig davon, ob das Kind vom Kunden selbst oder von einer Begleitperson beaufsichtigt wird. Eine Begleitperson ausschließlich zur Kinderbetreuung ist nicht zulässig. 
  5. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass er ohne Kind(er) zum vereinbarten Termin erscheint. 
  6. Erscheint der Kunde unangekündigt mit einem Kind zum Termin, ist das Studio berechtigt, den Termin abzusagen/nicht durchzuführen und ein Ausfallhonorar in Höhe von bis zu 50% des vereinbarten Tattoo-Preises zu verlangen. 
  7. Eine bereits geleistete Anzahlung wird auf das Ausfallhonorar angerechnet. 
  8. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Studio kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 
  9. Das Tattoostudio übt in seinen Räumlichkeiten das Hausrecht aus. Das Studio behält sich vor, Personen den Zutritt zu verwehren oder ein Hausverbot zu erteilen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht. 
  10. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei 
  • beleidigendem, diskriminierendem, aggressivem oder respektlosem Verhalten. 
  • Verstößen gegen die Zutrittsregelungen dieser AGB
  • Störung des Betriebsablaufs, 
  • Alkohol oder Drogenbeeinflussung, 
  • Gefährdung der eigenen Sicherheit, oder Mitarbeitenden oder anderer Kunden. 
  1. Ein Hausverbot kann zeitlich befristet oder unbefristet ausgesprochen werden und gilt für alle Räumlichkeiten des Studios. 
  2. Jede tätowierende Person der „Guten Stube“ hat das Recht in solchen Fällen ein Hausverbot auszusprechen und dieses auch durchzuführen. 

 

§9 Motivänderungen am Termin & Zeitüberschreitung 

  1. Grundlage der Terminplanung ist das vorab per Mail oder persönlich im Studio besprochene und mit der Anzahlung bestätigte Motiv, einschließlich Größe, Stil und Platzierung. 
  2. Wünscht der Kunde erst beim Termin ein wesentlich abweichendes oder komplett neues Motiv, dessen Umsetzung den zeitlichen oder organisatorischen Rahmen des vereinbarten Termins überschreitet, ist das Studio nicht verpflichtet, die Tätowierung am vereinbarten Termin durchzuführen. 
  3. Kann der Termin aufgrund der kurzfristigen Motivänderung nicht durchgeführt werden, gilt dies als vom Kunden verursachter Ausfall. 
  4. Das Studio ist in diesem Fall berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe von bis zu 50% des vereinbarten Tattoo-Preises zu verlangen. Dieser Betrag ist unmittelbar nach Feststellung dieses Zustandes vor Ort im Studio zu bezahlen (bar oder mit Debit-/Kreditkarte). Eine bereits geleistete Anzahlung wird auf das Ausfallhonorar angerechnet. 
  5. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Studio kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 

 

§10 Preise & Zahlung 

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung vereinbarten Preise. 
  2. Die Preise sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19%.
  3. Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach der Behandlung in bar oder per Debit- oder Kreditkarte. 
  4. Eine Teil- oder Ratenzahlung ist ausgeschlossen. 
  5. Es gilt der Mindestpreis von 150€.
  6. Der Gesamtpreis richtet sich nach Motiv, Motivgröße, Körperstelle und Aufwand. 

 

§11 Tattoo-Motive & Urheberrecht 

  1. Vom Studio erstellte Designs bleiben geistiges Eigentum des Studios. 
  2. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung ist untersagt. 
  3. Der Kunde versichert, dass selbst mitgebrachte Motive wie z.B. handgezeichnete Motive oder Schriftzüge keine Rechte Dritter verletzen. Für Rechtsverstöße haftet allein der Kunde. 
  4. Rechtschreibfehler oder inhaltliche Fehler im Motiv/in Schriftzügen liegen in der Verantwortung des Kunden, sofern dieser das Motiv im Stencil-Prozess (auf der Haut in der Blaupause) freigegeben hat. Mit dem Start des Tattooprozesses willigt der Kunde in Positionierung, Größe und Inhalt der Arbeit ein. 
  5. Das Studio ist berechtigt, Fotos oder Videos der erstellten Tätowierung zu Werbezwecken auf der Website und/oder Social-Media zu verwenden, sofern der Kunde nicht ausdrücklich und schriftlich per E-Mail widerspricht. 
  6. Kunden dürfen ihre privaten Fotos der Tätowierung(en) selbstverständlich für private Zwecke nutzen und teilen. Eine kommerzielle Nutzung, Vervielfältigung des Designs oder Weitergabe des Motivs an Dritte oder ein anderes Tattoostudio ist jedoch nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet. 
  7. Fotografieren (auch mit dem Mobiltelefon oder Tablet) oder das Aufnehmen von Film- und/oder Tonaufnahmen sind nur in Rücksprache mit der jeweiligen tätowierenden Person gestattet. 

 

§12 Cover-Ups /Tattoos über Narben 

  1. Sollte es sich bei der Tätowierung um ein „Cover Up“ handeln, wird keine Gewähr dafür übernommen, dass das ursprüngliche Motiv vollständig abgedeckt und nach der neuen Tätowierung nicht mehr wahrnehmbar sein wird. 
  2. Zudem wird darauf hingewiesen, dass es durch die vorhandene Tätowierung und der Existenz „vorhandener, alter Tinte“ in der Haut gegebenenfalls zu Wechselwirkungen wie beispielsweise Narbenbildung, Unverträglichkeiten der Farben untereinander, „Hot Spots“ oder allergischen Reaktionen kommen kann. Das Studio übernimmt dafür keine Haftung. 
  3. Darüberhinaus wird darauf hingewiesen, dass es bei solchen Motiven meist nicht absehbar ist, wie viele Sitzungen sie benötigen. 
  4. Auch vorhergegangene Laserbehandlungen können das Endergebnis beeinflussen- daher wird in der Einverständniserklärung separat auf die Risiken hingewiesen und auch hier wird keine Haftung übernommen. 
  5. Für Tätowierungen auf Narben oder narbig veränderter Hautareale gilt dieser Haftungsausschluss. Es ist durch die jeweilige tätowierende Person nicht absehbar, wie die tätowierte Haut reagiert- die tätowierende Person wird aber nach bestem Wissen und Gewissen so arbeiten, dass am Ende das bestmögliche Ergebnis erzielt wird. 

 

 §13 Dokumentation & Hygiene 

  1. Das Studio und seine Mitarbeitenden verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden Hygienestandards, die durch das Infektionsschutzgesetz für das Tätowieren vorgeschrieben sind. 
  2. Das Studio und seine Mitarbeitenden arbeiten nach allen aktuellen Vorgaben der zuständigen Gesundheitsbehörde und verwenden ausschließlich sterile Einwegmaterialien sowie REACH-konforme, zugelassene Tattoofarben. 
  3. Jeder Kunde füllt vor der Dienstleistung der Tätowierung eine Einverständniserklärung aus, in der sowohl gesundheitliche Hinweise, Pflegeempfehlungen und relevante Informationen zu der jeweiligen Tätowierung dokumentiert werden. Die Einverständniserklärung ist vor dem Tätowieren wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen und mit einer Unterschrift zu bestätigen.  

 

§14 Nachsorge & Pflege 

  1. Der Kunde erhält Pflegehinweise (ausgesprochen nach der Durchführung der Tätowierung oder auf Wunsch in schriftlicher Form) und ist verpflichtet, diese einzuhalten. 
  2. Für Schäden, Infektionen oder Farbverlust durch unsachgemäße Pflege, Sonneneinstrahlung oder Fremdeinwirkung übernimmt das Studio keine Haftung. 
  3. Ein kostenloses Nachstechen ist innerhalb von drei Monaten möglich, sofern der Farbverlust im normalen Abheilprozess entstanden ist und der Kunde diesen innerhalb von acht Wochen meldet. 
  4. Das Nachstechen ist innerhalb dieses Zeitraums kostenlos, wenn es im Zuge des Abheilungsprozesses zu Farbverlusten in der Tätowierung gekommen ist. 
  5. Ist die Ursache für den Farbverlust allerdings unsachgemäße Pflege, sind eventuelle Nachstechtermine kostenpflichtig. 
  6. Kein Anspruch besteht auch bei mangelhafter Pflege oder mechanischer Beschädigung (z.B. durch Katzen-Kratzen, vernarbte Mückenstiche, Kratzer durch Gartenarbeit o.Ä.) der Tätowierung. 
  7. Da für das kostenlose Nachstechen keine Anzahlung verlangt wird, verfällt bei Nichterscheinen des Kunden zum vereinbarten Nachstech-Termin der Anspruch auf einen weiteren, kostenfreien Nachstechtermin. 

 

§15 Haftung 

  1. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. 
  2. Für allergische Reaktionen oder individuelle Hautreaktionen (wie z.B. „Blow-Outs“) wird keine Haftung übernommen, sofern ordnungsgemäß gearbeitet wurde. 
  3. Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierenden Folgen (Wundinfektion, Veranlagungen, Schädigung der Tätowierung etc.) infolge von Fehlern oder Nachlässigkeit des Kunden wird keine Haftung übernommen. Der Kunde wird aufgefordert, sich an die Pflegeanweisungen zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit dem Studio in Kontakt zu treten. 
  4. Auch bei höchster Sorgfalt können beim Tätowieren Verschmutzungen bzw. Beschädigungen von Kleidung und Schuhwerk durch Tätowier-Farbe passieren. Dunkle und/oder alte Kleidung werden daher empfohlen, da das Studio nicht für etwaige Verschmutzungen oder Beschädigungen solcher haftet. 

 

§16 Datenschutz 

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Es gelten die Bestimmungen der DSGVO. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen. 

 

§17 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. 
  3. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Formulierung am nächsten kommt. 
  4. Gerichtsstand ist - soweit gesetzlich zulässig - Fritzlar.